Stellungnahme des Blomberger SV zum Sportstättengutachten für die Stadt Blomberg
Das vorgelegte Gutachten zum Sportstättenkonzept der Stadt Blomberg weist erhebliche inhaltliche Fehler auf. Dieses Problem hat sich bereits bei einer ersten Präsentation vor den Vereinen im Mai 2009 angedeutet. Die von uns – auch in Gesprächen mit der Stadt Blomberg - angebotenen Informationsgespräche wurden durch die Gutachter leider nicht genutzt.
Darüber hinaus hat es keine direkten Kontakte zwischen den Gutachtern und dem Blomberger SV gegeben. Wenn man bedenkt, dass unser Antrag letztlich Auslöser für das Gutachten war, erscheint uns diese Vorgehensweise als falsch. An den Ergebnissen sieht man, dass die Qualität des Gutachtens unter dieser fehlenden Kommunikation deutlich gelitten hat.
Wenn man über die zukünftige Sportstättenausstattung in Blomberg spricht, ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, warum nicht auch die Nutzung durch die Schulen mit berücksichtigt wird. Die Erfahrung mit dem vereinseigenen kleinen BSV-Kunstrasenplatz zeigt, dass die Schulen sehr wohl nach Möglichkeiten suchen, auch draußen Sport zu treiben. Hier ist bei der Entscheidung für einen Kunstrasenplatz nach unserer Überzeugung neben der Vereins- auch immer die Schulnutzung ein wichtiges Kriterium. Dies spricht eindeutig für einen Kunstrasenplatz im Blomberger Schul- und Sportzentrum.
Weiterhin ist festzuhalten, dass es im Stadtgebiet aktuell keinen winterspieltauglichen Sportplatz für den Trainings- und Spielbetrieb gibt, da das Stadion in den Wintermonaten konsequent gesperrt ist. .
Zu den Kritikpunkten im Einzelnen:
- Der kleine Kunstrasenplatz ist vom BSV als Notlösung aus eigenen Mitteln geschaffen worden (Investitionsvolumen deutlich über 100.000 Euro), da die Trainings- und Spielmöglichkeiten auch in Vergangenheit nicht ausgereicht haben. Berechnet man aus städtischer Sicht den Bedarf, darf dieser Platz nicht mitgerechnet werden, da er vom Verein auf eigene Kosten gebaut wurde und unterhalten wird. Alle anderen Sportanlagen in der Untersuchung sind städtisch. Werden vereinseigene Aktivitäten nicht gesondert betrachtet, kann man immer argumentieren, dass alle anderen Vereine ja ähnliche Investitionen tätigen könnten und damit natürlich die Situation für die Stadt völlig entspannen würden. Der BSV darf in dieser Auflistung für sein eigenes Engagement nicht quasi bestraft werden.
- Ein weiterer Fehler betreffs des Kunstrasenplatzes ist, dass dieser als vollwertiger Platz für Trainingszwecke ausgewiesen wurde. Er ist jedoch nur als halber Platz zu werten und daher lediglich für Jugendliche bis zur D-Jugend anzurechnen. Ab C-Jugend wird über den gesamten Platz gespielt und deshalb wird für diese Mannschaften auch ein ganzer Sportplatz benötigt.
- Der Nato-Sportplatz ist vom BSV auf eigene Kosten angemietet worden. Es besteht jederzeit das Risiko, dass der Vertrag durch den Eigentümer (Bundesvermögensamt) gekündigt wird. Diese Tatsache wird in dem Gutachten in keiner Weise berücksichtigt. Wir gehen davon aus, dass der Natoplatz in naher Zukunft nicht mehr zur Verfügung steht. Witterungsbedingt ist dieser Sportplatz von November bis März bereits jetzt nur in seltenen Ausnahmefällen nutzbar. Weiterhin gilt die gleiche Argumentation wie beim kleinen Kunstrasenplatz: Man kann dem BSV als Antragsteller nicht quasi negativ anrechnen, dass er in Vergangenheit schon eigene Investitionen vorgenommen hat, um die Trainingssituation für seine Sportler überhaupt aufrecht erhalten zu können.
- Die Sportplätze sind in der Substanz durch die Gutachter untersucht worden. Den Nato-Sportplatz hat man hierbei scheinbar vergessen (obwohl er später bei der Bedarfsquote mit berechnet wurde). Hätte man den Platz untersucht, hätte man die schlechte Qualität der Spielfläche festgestellt. Weiter hätte auffallen müssen, dass an diesem Sportplatz weder Sanitäranlagen noch Umkleidekabinen zur Verfügung stehen. Er ist also für den Trainingsbetrieb im Grunde nicht geeignet und darf bei den Kapazitäten nicht mit berechnet werden. Gerade aus diesem Grund überlegt der BSV-Vorstand auch, ob der Platz in Zukunft weiter angemietet wird – er ist gerade für die Kinder und Jugendlichen nicht zumutbar. Bei plötzlich auftretender schlechter Witterung (starker Regen, Gewitter etc.) stehen die Kinder schutzlos auf dem Rasen!!!! Und auch dieser Platz wird in dem Gutachten ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse und des schlechten Zustandes scheinbar unbesehen als vollwertig angerechnet.
- Für den vorhandenen vereinseigenen kleinen Kunstrasenplatz wird eine Trainings-Gesamtkapazität pro Tag von 5,5 Stunden (Seite 25) für den BSV berechnet. Würden wir den Platz so intensiv nutzen, wie im Gutachten beschrieben, stünde keine Nutzungszeit mehr für die Schulen zur Verfügung, da die bespielbare Zeit einer solchen Fläche schon komplett durch den BSV aufgebraucht wäre.
- In der Aufstellung „Nutzungskapazität für Fußball-Training“ wird beim Stadion Blomberg eine Nutzungsdauer von 12,5 Stunden pro Woche berechnet, obwohl das Stadion nur an zwei Abenden pro Woche für den Fußballbetrieb zur Verfügung steht. Berücksichtigt werden muss auch, dass der Rasen im Stadion C von November bis einschließlich März seitens der Stadt für Trainingszwecke gesperrt wird. Auch im Sommer ist in den sechs Wochen Regenerationszeit der Platz nicht nutzbar. Wurden diese Zeiten für die Belegung mit herangezogen?
Bei dem zukünftigen Standort des neuen Kunstrasenplatzes ist folgendes zu berücksichtigen:
- Eine sinnvolle Nutzung muss auch durch die Schulen gewährleistet sein. Dies hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten zur Finanzierung einer entsprechenden Anlage.
- Die vorhandene und zu nutzende Infrastruktur rund um die mögliche Kunstrasenfläche ist zu berücksichtigen (Sporthaus, Umkleidemöglichkeiten, Parkplätze).
- Der demographische Wandel ist in dem Gutachten beschrieben worden. Schon in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass in der Kernstadt der Zulauf im Fußballbereich größer ist als in den Ortsteilen. Dies wirkt sich natürlich auch auf die Mannschaften aus.
- Es macht auch aus versicherungstechnischen und ökologischen Gründen keinen Sinn, einen Platz dort zu schaffen, wo nur noch wenige Mannschaften spielen und ansonsten einen „Trainings-Tourismus“ zu erzwingen, bei dem der Großteil der Sportler permanent hin- und hergefahren werden muss.
Die genannten Gründe sprechen aus unserer Sicht klar dafür, kurzfristig einen Kunstrasenplatz in das vorhandene Schul- und Sportzentrum zu integrieren und damit eine sinnvolle, zukunftsfähige Lösung zu schaffen.
Grundsätzlich bitten wir, die in dem Gutachten aufgeführte Mannschaftszahl der einzelnen Vereine zu überprüfen. Bei einer einfachen Prüfung haben wir festgestellt, dass zahlreiche Mannschaften gerade bei Spielgemeinschaften scheinbar doppelt gemeldet wurden. Weiterhin ist bei der Wertung des Gutachtens zu berücksichtigen, dass Mannschaften in Spielgemeinschaften beim Training und Wettkampf mehrere Sportplätze (in beiden Gemeinden) nutzen. Dadurch verringert sich die Nutzung der Sportstätten mindestens um die Hälfte.
Wir sind nach diesem Gutachten fester denn je der Überzeugung, dass ein neuer Kunstrasenplatz im Schul- und Sportzentrum mit einer Nutzung durch Schule und Vereine die einzig zukunftsfähige Lösung ist. Sie ist möglichst kurzfristig umzusetzen. Unverändert gilt unser Angebot, die Gespräche beratend zu begleiten.